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Unternehmensrechtsänderungsgesetz 2008: URÄG

URÄGDie sogenannte „Abschlussprüfungsricht-line“ – also die Richtlinie 2006/43/EG des Europäischen Parlaments und des Rates über Abschlussprüfungen von Jahresab-schlüssen und konsolidierten Abschlüssen – wurde am 9. Juni 2006 im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Ziel der Richtlinie ist eine weitere Verbesserung der Corporate Governance, der Abschluss-prüfung und der Finanzberichterstattung bei den in den Mitgliedsstaaten ansässigen Unternehmen.

Auf Basis dieser Richtlinie sowie der sogenannten „Änderungsrichtlinie“ hat der österreichische Gesetzgeber im Juni 2008 das Unternehmensrechts- änderungsgesetz (URÄG) 2008 beschlossen. Das neue Gesetz bringt eine große Reihe von Veränderungen für mehrere Betroffene – für den Prüfungs-ausschuss durch eine wesentliche Erweiterung seiner Aufgabe, für Unter- nehmen durch neue Anhangs- und Offenlegungsverpflichtungen und für den Abschlussprüfer, vor allem durch Änderungen in den Unabhängigkeitsbe- stimmungen.Dem stehen aber auch Erleichterungen wie die Anhebung der Größenkriterien gegenüber.

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LINK zum Gesetz: hier

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