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Steuer / US-Quellensteuer - FATCA

FATCA und Versicherungen - Übersicht über Proposed Regulations

Am 9. Februar 2012 hatten wir Sie informiert, dass der Internal Revenue Service (IRS) und das US-Finanzministerium die Proposed Regulations zu FATCA veröffentlicht haben. Der IRS hat die Proposed Regulations auf seiner FATCA-Website eingestellt. Insgesamt kommt es zu einer Vielzahl von Änderungen und Klarstellungen, wobei für die Versicherungsbranche insbesondere die quantitativen und qualitativen Erleichterungen im Zusammenhang mit Bestandskunden sowie Bestandsschutzregelungen für bestimmte Lebens- und Rentenversicherungsverträge bedeutsam sein dürften. Die nachfolgenden Ausführungen sollen Ihnen einen ersten Überblick über versicherungsspezifische Regelungen der 389 Seiten umfassenden Proposed Regulations verschaffen.

Zwischenstaatliche Meldungen

Am 8. Februar 2012 wurde auch eine gemeinsame Erklärung über eine zwischenstaatliche Vorgehensweise zur Verbesserung der Steuerehrlichkeit im grenzüberschreitenden Bereich und zur Umsetzung des FaTca veröffentlicht. Hintergrund ist, dass die Foreign Financial institutions (FFis) durch FaTca auferlegten Meldepflichten in Bezug auf US-Konten zB in Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien und dem Vereinigten Königreich eine Reihe von Fragen aufgeworfen haben. Insbesondere führen gesetzliche Beschränkungen in den genannten Staaten dazu, dass dort beheimatete FFis die Anforderungen des FaTca in Bezug auf die Meldung, den Steuereinbehalt und die Beendigung der Kontenbeziehung nicht erfüllen können.

Vor diesem Hintergrund haben Deutschland, Frankreich, Italien, Spanien, das Vereinigte Königreich und die USA in einer gemeinsamen Erklärung bekundet, dass die der Umsetzung des FaTca entgegenstehenden rechtlichen Hindernisse durch Abschluss bilateraler Abkommen überwunden werden sollen. Geplant ist eine Vorgehensweise, nach der die FFis im Hoheitsgebiet des jeweiligen Partnerlandes verpflichtet werden, die erforderlichen Informationen über Konten zu erheben und an die Behörden ihres Heimatstaates weiterzugeben, die diese dann wiederum automatisch an die USA weiterleiten. im Gegenzug müssen die betreffenden FFis sich lediglich beim IRS registrieren. Der Abschluss eines FFi-agreements mit dem IRS soll in diesem Fall nicht mehr erforderlich sein.

In die Proposed Regulations wurde dieses Konzept bilateraler Meldungen erstmals integriert. FFis, die die Voraussetzungen des bilateralen Abkommens ihres Ansässigkeitsstaats mit den USA erfüllen, erhalten den Status einer „registered deemed-compliant FFi“.

Offen ist derzeit, inwieweit auch andere Staaten wie zB Österreich solche bilateralen Abkommen mit den USA abschließen werden bzw. an einem solchen zwischenstaatlichen Meldesystem teilnehmen können.

Weiterentwicklung des Kontenbegriffs („financial account“)

In den Proposed Regulations wird der Begriff „financial account“ klarer definiert. so wird ua klargestellt, dass Versicherungsverträge mit „cash value“ ebenfalls als Finanzkonto qualifiziert sind. cash value ist jener Betrag, den der Versicherungsnehmer bei Rückkauf oder Beendigung der Versicherung erhält („cash value greater than zero“), wobei bestimmte Zahlungen bei der Berechnung des cash values nicht zu berücksichtigen sind. Versicherungen, die lediglich der Abdeckung eines Risikos dienen – wie etwa term life insurance contracts, Kranken-, Sach-, Schaden- und Unfallversicherungen – werden von der Definition des financial accounts ausgenommen. „Kontoinhaber“ einer Lebensversicherungspolizze ist dabei diejenige Person, die die Möglichkeit hat, Auszahlungen an sich zu veranlassen, zB (Teil-)Kündigung, oder den Begünstigten zu bestimmen. Mit Ablaufdatum, respektive bei Auszahlung, gilt der Begünstigte als Kontoinhaber.

Erweiterte Bestandschutzregelung für Steuerabzugsverpflichtung („grandfathered obligations“)

Nach den Proposed Regulations soll keine Steuerabzugsverpflichtung bestehen, wenn die Zahlungsverpflichtung bereits am 1. Jänner 2013 bestand („grandfathered obligation“). andere Bestimmungen wie zB Meldeverpflichtungen bleiben jedoch grundsätzlich anwendbar. Die Definition des Begriffs Obligation wird anhand von Beispielen konkretisiert:

  • Kapitallebensversicherungsverträge mit Auszahlung im Todesfall oder bei Erreichen einer Altersgrenze
  • Rentenversicherungsverträge mit Rentenzahlung über einen festgelegten Zeitraum (Term certain annuity contract)

Die Proposed Regulations enthalten auch eine Regelung, wann eine Zahlungsverpflichtung am 1. Januar 2013 besteht. ein Schuldtitel besteht am 1. Januar 2013, wenn dieser vor dem 1. Januar 2013 begeben wurde. Zahlungsverpflichtungen, die keine Schuldtitel sind, bestehen am 1. Januar 2013, wenn eine rechtsverbindliche Vereinbarungvor dem 1.Januar 2013 geschlossen wurde.

Übergangsregelungen für in Staaten mit rechtlichen Beschränkungen ansässige Tochtergesellschaften

Bisher war vorgesehen, dass jede FFi-Konzerngesellschaft innerhalb einer Konzerngruppe einen FFi-Vertrag abschließen oder als deemed-compliant FFi zugelassen sein muss. Das US Finanzministerium und der IRS sind jedoch zu der Erkenntnis gelangt, dass einige Tochtergesellschaften innerhalb eines Konzerns aufgrund rechtlicher Beschränkungen in ihrem Ansässigkeitsstaat die Melde-und abzugspflichten des FaTca nicht vollständig erfüllen und daher keinen FFi-Vertrag abschließen oder den deemed compliant status nicht erlangen können. Um zu vermeiden, dass die gesamte Konzerngruppe infiziert wird, sehen die Proposed Regulations nunmehr eine zweijährige Übergangsfrist für solche Konzerngesellschaften vor. Diese müssen die FaTca-Regelungen erst ab dem 1. Januar 2016 vollständig umsetzen. allerdings haben solche als „limited FFis „bezeichnete FFis innerhalb der Übergangsfrist unter anderem die Vorschriften zur Kontoidentifizierung, Kundendokumentation umzusetzen und sich beim IRS registrieren zu lassen.

Die für „limited FFis“ geltende Regelung gilt entsprechend für Zweigstellen von FFis in Ländern mit rechtlichen Beschränkungen, aufgrund derer eine Umsetzung von FaTca nicht möglich ist.

Einführung zusätzlicher Kategorien von „deemed-compliant FFIs“

Waren die Kriterien für die Erlangung des status einer deemed-compliant FFis nach den notices 2010-60 und 2011-34 bisher sehr restriktiv, haben das US Finanzministerium und der IRS in den Proposed Regulations weitere Kategorien von deemed-compliant FFis eingeführt und einige Anforderungen gelockert. Nunmehr wird zwischen sogenannten registered deemed-compliant und certified deemed-compliant FFis unterschieden. eine registered deemed-compliant FFi ist verpflichtet, sich beim IRS registrieren zu lassen und dem IRS zu bestätigen, dass bestimmte Verfahrensweisen eingehalten werden. Unter diese Kategorie fallen sogenannte local FFis, non-reporting Members von Participating FFi Konzerngruppen, Qualifizierte investment-vehicle und FFis, die die Voraussetzungen eines zwischenstaatlichen Abkommens zwischen ihrem Ansässigkeitsstaat und den USA erfüllen. insbesondere die Kategorie local FFi kann für nahezu ausschließlich in Österreich tätige Versicherer eine Erleichterung bedeuten. allerdings bleiben auch für diese bestimmte identifizierungs-und Sorgfaltspflichten bestehen.

Änderung der Sorgfaltspflichten in Bezug auf die Kontenidentifizierung

Die durch notice 2011-34 eingeführten erhöhten Prüfungspflichten für sogenannte „Private Banking accounts“ werden in den Proposed Regulations eliminiert. erweiterte Prüfungspflichten bestehen nur noch für sogenannte „High value accounts“, bei denen eine Wertgrenze von USD 1 Mio überschritten wird. Für Versicherungspolizzen wurde dieWertgrenze, ab der eine (elektronische) Prüfung der Kontodaten erforderlich wird, von USD 50.000 auf USD 250.000 angehoben.

Erweiterung der Übergangsfristen für Steuerabzug und -meldung

Um den FFis die Umsetzung der FaTca¬Vorschriften zu erleichtern, wurden die Übergangsfristen in Bezug auf die Steuereinbehalts- und Meldepflichten erweitert. In Bezug auf die Steuermeldung sehen die Proposed Regulations nunmehr eine gestaffelte Meldepflicht vor. in 2014 und 2015 müssen PFFis (für die Jahre 2013 und 2014) nunmehr nur noch Name, Adresse, US-Steuernummer, Kontonummer und Kontosaldo melden. im darauf folgenden Jahr (2016 für 2015) müssen zusätzlich alle auf dem Konto eingegangenen Erträge gemeldet werden. erst ab 2017 (für 2016) müssen außerdem noch die auf dem Konto eingegangenen Bruttoerlöse gemeldet werden.

Der steuereinbehalt auf sogenannte „passthru payments“ ist bis heute eines der meist und kontrovers diskutierten Themen des neuen Quellensteuerregimes. aufgrund der hohen Komplexität und der rechtlichen Fragestellungen rund um dieses Erfordernis haben das US Finanzministerium und der IRS beschlossen, den Zeitpunkt für den steuereinbehalt von passthru payments, die keine with¬holdable payments darstellen, bis zum 1. Januar 2017 zu verschieben.

Anregungen und Stellungnahmen zu den Proposed Regulations sind spätestens bis zum 30. April 2012 beim IRS einzureichen.

Für Fragen rund um das Thema FaTca stehen ihnen unser FaTca-Team und die Ansprechpartner gerne zur Verfügung.

 

Dr. Ulf Zehetner

Steuer / US-Quellensteuer - FATCA

FATCA Proposed Regulations veröffentlicht

Am 8. Februar 2012 hat der IRS Proposed Regulations zu FATCA veröffentlicht. Dieser Financial Services Newsletter soll Ihnen einen ersten Überblick über die Highlights der Proposed Regulations geben.

Am 8. Februar hat der IRS den von der Financial Services Community bereits länger erwarteten Entwurf einer Durchführungsverordnung („Proposed Regulations“) zu FATCA zur Veröffentlichung im Federal Register freigegeben. Die Veröffentlichung im Federal Register ist für den kommenden Mittwoch, den 15. Februar 2012 vorgesehen.

Der Verordnungsentwurf hat einen Umfang von insgesamt 389 Seiten. Im Folgenden möchten wir einen ersten Überblick über einige wesentliche Aussagen des Verordnungsentwurfs geben. Gegenüber den Aussagen in den bisherigen Verlautbarungen („Notices“) des IRS ergeben sich unter anderem folgende Änderungen des FATCA-Regelwerks:

•    Möglichkeit des Austausch von Konteninformationen auf zwischenstaatlicher Ebene
•    Erweiterung des Umfangs der Forderungen mit Bestandsschutz („grandfathered obligations“)
•    Ãœbergangsbestimmungen für Tochter-FFIs im erweiterten Konzernverbund, die aufgrund nationalen Rechts nicht (voll) FATCA-compliant werden können
•    Einführung zusätzlicher Kategorien von fingiert mitwirkenden FFIs („deemed compliant FFIs“)
•    Ã„nderungen der Anforderungen an die Kundenidentifizierungsmaßnahmen („due diligence procedures for account identification“)
•    Kein generelles Erfordernis der externen Prüfung der Einhaltung der Bestimmungen des FATCA-Vertrags
•    Schärfung der Definition des Begriffes Finanzkonto („financial account“), insbesondere auch zum Begriff „insurance contract with a cash value“
•    Verlängerung der Übergangszeiträume für die Meldung von US-Konten und den Steuereinbehalt auf Durchlaufzahlungen („passthru payments“).

Eine pdf-Version des Verordnungsentwurfs kann unter diesem Link bezogen werden.

In diesem Zusammenhang möchten wir Sie auf die von Business Circle organisierte FATCA Fachtagung am 27. März 2012 aufmerksam machen. Dort werden Sie von einem internationalen Expertenteam aus KPMG Tax und Advisory Mitarbeitern und Vertretern aus der Finanzindustrie einen fundierten Einblick in den nunmehrigen Stand des FATCA-Regulatoriums erhalten.

Mag. Philipp Rümmele