Was welche Steuer wirklich zur Budgetentlastung beiträgt

Datum: 04.01.2012

Angesichts des hohen Abgabendrucks in Österreich tragen Steuererhöhungen kaum zur Budgetsanierung bei: Höhere Einkommen- und Vermögensteuern treffen einen kleinen Personenkreis, tragen nur unwesentlich zur gerechten Verteilungssituation bei und sind fiskalisch nicht ergiebig. Einsparpotenzial besteht vor allem bei öffentlichen Ausgaben.

Bringen neuerliche Steuererhöhungen wirklich den gewünschten Effekt der Budgetentlastung? Diese Frage beantwortet die Studie „Steuerreformperspektiven in der Verschuldungskrise“, die KPMG  Linz und die Universität Salzburg heute in Wien präsentierten. Die aktuelle österreichische Budgetsituation sieht nicht rosig aus: Laut Staatsschuldenausschuss liegt der Konsolidierungsbedarf in Österreich bei 40 Milliarden Euro in den nächsten zehn Jahren. 2011 betrug die österreichische Gesamtverschuldung  72,2 Prozent des BIP. Die Europäische Kommission geht davon aus, dass das heimische Wirtschaftswachstum 2012 auf nur mehr 0,9 Prozent zurückgehen wird (2011: 2,9 Prozent). In der Budgetrede 2012 prognostizierte Finanzministerin Maria Fekter im Oktober 2011 ein Defizit von 9,2 Milliarden Euro in diesem Jahr.

Öffentliche Ausgaben steigen

Steigende Zinsen und beschränkte Möglichkeiten für Steuererhöhungen erschweren die Haushaltssanierung. Österreich liegt bereits heute im internationalen Spitzenfeld bei Steuerlast und öffentlichen Ausgaben: Während die traditionell hohe Abgabenquote in Österreich zwischen 2005 und 2010 von 43,43 auf 43,53 Prozent des BIP leicht gestiegen ist, hat sich die Ausgabenquote in diesem Zeitraum von 49,99 auf 52,53 Prozent des BIP stark erhöht. In einem vergleichbaren Land wie Schweden und der Schweiz sind die Ausgabenlast und die Steuerquote hingegen gesunken.

Außerdem gehört Österreich zu den OECD-Ländern mit den höchsten Lohnnebenkosten – im Durchschnitt betragen diese 48 Prozent des Arbeitseinkommens. Bereits 2007 wies die OECD darauf hin, dass sich die Schere zwischen vom Arbeitgeber bezahlten Bruttolohn und vom Arbeitgeber erhaltenen Nettolohn negativ auf die Beschäftigung auswirke und die Schattenwirtschaft fördere.

„Budgetsanierung ist das Gebot der Stunde. Die Reichensteuer auf Einkommen ist keine Lösung der Finanzmisere. Sie betrifft nur einen kleinen Personenkreis, bei dem im Falle einer Steuerlasterhöhung mit Ausweichreaktionen zu rechnen ist. In erster Linie müssen die Einsparungen ausgabenseitig erfolgen“, kommentiert Mag. Ernst Haidenthaler, Partner bei KPMG Linz, die aktuelle Situation.

Reichensteuer wenig sinnvoll

Im Bereich der Einkommensteuer (ESt) ist der Spitzensteuersatz in Österreich hoch, die Einkommensgrenze für diesen allerdings gering. Ab einem Einkommen von 60.000 Euro jährlich müssen die Österreicher 50 Prozent abführen – höhere Spitzensteuersätze gibt es nur in Dänemark, den Niederlanden und Schweden. Eine Reichensteuer würde zudem nur wenige Steuerpflichtige treffen, die starke Ausweichreaktionen zeigen dürften. Immerhin fallen über 90 Prozent der österreichischen Bevölkerung in die Einkommensklasse bis 50.000 Euro jährlich, wie aus einem repräsentativen  Sample österreichischer Lohnsteuerpflichtiger hervorgeht.

Eine im Rahmen der Studie „Steuerreformperspektiven in der Verschuldungskrise“ durchgeführte Untersuchung der Einkommensteuereffekte kommt zu dem Schluss, eine „Reichensteuer eignet sich bestenfalls als finanzpolitisches Symbol, jedoch nicht als Instrument zur Verbesserung der Verteilungsgerechtigkeit oder zur Erhöhung des Steueraufkommens“.

In der Untersuchung wurden zwei Reichensteuer-Szenarien simuliert: Weder eine Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 50 auf 55 Prozent für Einkommen ab 60.000 Euro (Szenario 1: Reichensteuer A, ohne/mit Verhaltensanpassung), noch die Erhöhung des Spitzensteuersatzes von 70 Prozent für Einkommen ab 350.000 Euro (Szenario 2: Reichensteuer B, ohne/mit Verhaltensanpassung) würden signifikante Auswirkungen auf das Steueraufkommen haben – bei Szenario 2 mit Verhaltensanpassung kann sogar von negativen Aufkommenseffekten ausgegangen werden.

Erhöhung der Vermögensteuern nicht ergiebig

Die Einkünfte aus reiner Vermögensbesteuerung sind in Österreich gering. Allerdings lukriert die Alpenrepublik über vermögensbezogene Steuern wie kommunale Gebühren und Beiträge zusätzliche Einnahmen – im Gegensatz zu Ländern mit hoher GrSt, die geringe Gebühren erheben. Bei den Vermögensteuern besteht grundsätzlich die Möglichkeit einer stärkeren Belastung, da Vermögen in Österreich steuerlich relativ gering belastet wird. Die Aufkommenseffekte von Vermögensteuern sind laut Studie „Steuerreformperspektiven in der Verschuldungskrise“ allerdings gering.

Eine Wiedereinführung der 1994 abgeschafften allgemeinen persönlichen Vermögensteuer (VSt) würde weniger als eine Milliarde Euro und weniger als ein Prozent am Steueraufkommen lukrieren, aber starke Ausweichreaktionen hervorrufen. Heute ist die VSt auf Finanzvermögen in die Kapitalertragsteuer (KESt) integriert und auch international ein Auslaufmodell.

Der Anteil der Grundsteuer (GrSt) am Steueraufkommen liegt bei 600 Millionen Euro oder 0,5 Prozent. Eine Erhöhung der GrSt könnte sich in höheren Mietpreisen niederschlagen und ist deshalb zur Budgetsanierung nur bedingt geeignet.

Das Steueraufkommen der aufgehobenen Erbschafts- und Schenkungssteuer (ErbSt-/SchSt) betrug 2008 mit 140 Millionen Euro nur 0,2 Prozent. Obwohl wenig ergiebig, wäre eine Wiedereinführung denkbar – allerdings muss hier auf die Problematik bei Betriebsübergaben hingewiesen werden. International ist die ErbSt-/SchSt fiskalisch eher unbedeutend.

Vermögensverkehrssteuern (VVSt) tragen mit 714 Millionen Euro oder 0,6 Prozent nur einen kleinen Teil zum Steueraufkommen bei. Bei den VVSt wären Steuererhöhungen wie eine Erhöhung der Grunderwerbsteuer (GrESt) oder eine Finanztransaktionssteuer, die allerdings nur auf internationaler Ebene sinnvoll erscheint, möglich.

„Unsere Studie hat gezeigt, dass die höhere Besteuerung von Einkommen zu wenig ergiebig ist, um zur Budgetsanierung beizutragen. Auch Vermögensteuern sind keine Möglichkeit, um das Budget zu sanieren. Wenn dann nur, um Ungleichheiten in der Steuersystematik zu beseitigen“, betont Univ.-Prof. Dr. Hannes Winner, Studienautor und Professor an der Universität Salzburg, Fachbereich Sozial- und Wirtschaftswissenschaften.

Ergänzend führt Mag. Haidenthaler aus:  „Bei einer Wiedereinführung vermögensbezogener Steuern wie Erbschafts- und Schenkungssteuer ist zu prüfen, ob diese den damit verbundenen Verwaltungsmehraufwand rechtfertigen – besonders in Zeiten, in welchen die Reform des Verwaltungsapparates ein zentrales Thema ist.“

Weitere Möglichkeiten der Haushaltssanierung

Neben den öffentlichen Ausgaben besteht auch in anderen Bereichen Einsparpotenzial und Effizienzsteigerungsbedarf. Paradebeispiel ist das Pensionsantrittsalter: Während beispielsweise das gesetzliche Pensionsantrittsalter für Männer in Österreich aktuell bei 60 (vor 31.12.1964 geboren) beziehungsweise 65 Jahren (nach 31.12.1964 geboren) liegt, gingen die Österreicher zwischen 2004 und 2009 durchschnittlich mit 58,9 Jahren in Pension – das ist der zweitniedrigste Wert im OECD-Vergleich. Anreize, um Arbeitnehmer länger im Berufsleben zu halten, sind deshalb dringend nötig.

Bei öffentlichen Unternehmen ist dringend anzuraten, die Schuldenbremse zu ziehen – zwischen 2005 und 2010 ist die Verschuldung der öffentlichen Unternehmen wie Österreichische Bundesbahnen (ÖBB), ASFINAG, Bundesimmobiliengesellschaft (BIG), Krankenhäuser, kommunale Infrastrukturunternehmen und sonstige Firmen in öffentlicher Hand um 37,4 Prozent von 31,3 auf 43 Milliarden Euro gestiegen.

Im Gegensatz zur Besteuerung von Arbeit können Konsumsteuern wie die Umsatzsteuer weit mehr zur Budgetsanierung beitragen. Um das Potenzial auszuschöpfen, ist es aber nötig insbesondere den reduzierten Umsatzsteuersatz zu überdenken.

Pressetext Steuerstudie (1.0 M)
Pressefoto Ernst Haidenthaler (355 K)