
Überblick über die wesentlichen Grundlagen und Praxisbericht zu
aktuellen Betriebsprüfungs- und Verständigungsfällen mit Deutschland
Betriebsstätten werden nicht nur durch physische Präsenz von festen Geschäftseinrichtungen (zB Räumlichkeiten) begründet, sondern können im Einzelfall auch die Folge einer bloßen Vertretertätigkeit (etwa durch Außendienstmitarbeiter), der Erbringung von Dienstleistungen oder der Durchführung von Bauausführungen oder Montagen sein. Wird demnach eine ausländische Betriebsstätte begründet, hat dies in der Regel weitreichende Konsequenzen für das betroffene Unternehmen:
Ort:
KPMG Linz
Kudlichstraße 41
4020 Linz
Vortragende(r):
Mag. Florian Rosenberger, KPMG
Dkffr. Annette Tschurtschenthaler, KPMG
HR Gerhard Steiner, Großbetriebsprüfung
Zielgruppe:
Geschäftsführer, Abteilungsleiter aus den Bereichen Steuern, Recht und Finanzen
Termin:
19.06.2012
Uhrzeit:
17:30
Kontakt:
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