Tax Talk: Betriebsstättenbesteuerung

Überblick über die wesentlichen Grundlagen und Praxisbericht zu
aktuellen Betriebsprüfungs- und Verständigungsfällen mit Deutschland

Betriebsstätten werden nicht nur durch physische Präsenz von festen Geschäftseinrichtungen (zB Räumlichkeiten) begründet, sondern können im Einzelfall auch die Folge einer bloßen Vertretertätigkeit (etwa durch Außendienstmitarbeiter), der Erbringung von Dienstleistungen oder der Durchführung von Bauausführungen oder Montagen sein. Wird demnach eine ausländische Betriebsstätte begründet, hat dies in der Regel weitreichende Konsequenzen für das betroffene Unternehmen:

  • Aufteilung des Gesamtgewinnes des Unternehmens zwischen Betriebsstätte und
  • Stammhaus
  • Besteuerung des Betriebsstättengewinnes im Ausland
  • Vermeidung der Doppelbesteuerung im Inland (Befreiung oder Anrechnung)
  • Entlastung von Quellensteuern
  • Besteuerung von im Betriebsstättenstaat (auch bloß kurzfristig) tätigen Arbeitnehmern
  • Sonstige abgabenrechtliche Konsequenzen (zB Kommunalsteuer)

Veranstaltungsdetails:

Ort:

KPMG Linz
Kudlichstraße 41
4020 Linz

Vortragende(r):

Mag. Florian Rosenberger, KPMG
Dkffr. Annette Tschurtschenthaler, KPMG
HR Gerhard Steiner, Großbetriebsprüfung

Zielgruppe:

Geschäftsführer, Abteilungsleiter aus den Bereichen Steuern, Recht und Finanzen

Termin:

19.06.2012

Uhrzeit:

17:30

Kontakt:

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